Darf man Ungläubigen zu ihren Festen gratulieren?

Shaikh ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz· Walāʾ & Barāʾ, Feste & Bräuche

Kurzfassung

Den Ungläubigen zu ihren Festen zu gratulieren — mündlich, telefonisch oder mit gedruckten Blättern — ist unzulässig; ebenso sich daran zu beteiligen oder dabei zu helfen. — Shaikh ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz

Frage und Antwort

  1. Frage

    In den kommenden Tagen feiern die Ungläubigen ihre Feste — darunter Weihnachten, Neujahr und anderes. Ich arbeite in einer staatlichen Behörde; bei uns sind einige Christen, denen Urlaub gegeben wurde, um ihre Feste zu besuchen und zu begehen. Ich habe in den Schreiben, die an sie gerichtet wurden, Glückwünsche und Segenswünsche von manchen gesehen — darunter von einem muslimischen Mann. Ebenso werden Glückwunschkarten im Land verteilt und gedruckt und in vielen öffentlichen Buchhandlungen verkauft. Gibt es dazu einen Rat und eine Darlegung des islamischen Urteils? Möge Allāh euch Erfolg verleihen und eure Schritte rechtleiten.

  2. Antwort des Shaikhs

    Das ist nicht erlaubt. Den Ungläubigen zu ihren Festen zu gratulieren — mündlich, oder über das Telefon, oder mit gedruckten Blättern — all das ist ein Übel und für den Muslim nicht erlaubt, weder in den Ländern des Islams noch außerhalb der Länder des Islams. Er gratuliere ihnen nicht zu ihren Festen, beteilige sich nicht daran und arbeite nicht mit ihnen darin mit und helfe ihnen nicht dabei; denn das ist Hilfe zum Falschen. Er beteilige sich also nicht mit ihnen, helfe ihnen nicht und gratuliere ihnen nicht zu ihren nichtigen Festen.

Quelle ·
Majmūʿ Fatāwā Ibn Bāz — binbaz.org.sa · Referenz
Datum ·
29. Ṣafar 1448 · MI, 12. August 2026
Übersetzer ·
Adil Abu Musa

Zur MethodeTibyan erteilt keine eigenen Fatwa.

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