Darf man Ungläubigen zu ihren Festen gratulieren?
Shaikh ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz· Walāʾ & Barāʾ, Feste & Bräuche
Kurzfassung
Den Ungläubigen zu ihren Festen zu gratulieren — mündlich, telefonisch oder mit gedruckten Blättern — ist unzulässig; ebenso sich daran zu beteiligen oder dabei zu helfen. — Shaikh ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz
Frage und Antwort
Frage
In den kommenden Tagen feiern die Ungläubigen ihre Feste — darunter Weihnachten, Neujahr und anderes. Ich arbeite in einer staatlichen Behörde; bei uns sind einige Christen, denen Urlaub gegeben wurde, um ihre Feste zu besuchen und zu begehen. Ich habe in den Schreiben, die an sie gerichtet wurden, Glückwünsche und Segenswünsche von manchen gesehen — darunter von einem muslimischen Mann. Ebenso werden Glückwunschkarten im Land verteilt und gedruckt und in vielen öffentlichen Buchhandlungen verkauft. Gibt es dazu einen Rat und eine Darlegung des islamischen Urteils? Möge Allāh euch Erfolg verleihen und eure Schritte rechtleiten.
Antwort des Shaikhs
Das ist nicht erlaubt. Den Ungläubigen zu ihren Festen zu gratulieren — mündlich, oder über das Telefon, oder mit gedruckten Blättern — all das ist ein Übel und für den Muslim nicht erlaubt, weder in den Ländern des Islams noch außerhalb der Länder des Islams. Er gratuliere ihnen nicht zu ihren Festen, beteilige sich nicht daran und arbeite nicht mit ihnen darin mit und helfe ihnen nicht dabei; denn das ist Hilfe zum Falschen. Er beteilige sich also nicht mit ihnen, helfe ihnen nicht und gratuliere ihnen nicht zu ihren nichtigen Festen.
- Quelle ·
- Majmūʿ Fatāwā Ibn Bāz — binbaz.org.sa · Referenz
- Datum ·
- 29. Ṣafar 1448 · MI, 12. August 2026
- Übersetzer ·
- Adil Abu Musa
ما حكم تهنئة الكفار بأعيادهم؟
خلاصة
تهنئة الكفار بأعيادهم مشافهة أو هاتفًا أو بأوراق مطبوعة منكر لا يجوز، ولا يجوز مشاركتهم فيها ولا إعانتهم عليها. — الشيخ عبد العزيز بن باز
سؤال وجواب
السؤال
في الأيام القريبة القادمة يحتفل الكفَّار بأعيادهم التي منها: عيد الكريسمس، وعيد رأس السنة، وغيرها، وأنا في دائرةٍ حكوميةٍ، معنا بعض النَّصارى أعطوا إجازات لحضور وإقامة أعيادهم، ورأيتُ في الخطابات التي وُجِّهت لهم التَّهنئة والتَّبريك من بعض الناس، من رجلٍ مسلمٍ، كما أنَّ كروت التَّهاني تُوزَّع وتُطبع في البلاد، وتُباع في كثيرٍ من المكتبات العامَّة، فهل من نصيحةٍ حول هذا، وبيان الحكم الشرعي؟ وفَّقكم الله، وسدَّد خُطاكم.
جواب الشيخ
هذا لا يجوز، تهنئة الكفَّار بأعيادهم مُشافهةً، أو من طريق الهاتف –التليفون- أو بأوراقٍ تُطبع، كل هذا منكر لا يجوز من المسلم، لا في بلاد الإسلام، ولا في غير بلاد الإسلام، لا يُهنِّئهم بأعيادهم، ولا يُشاركهم فيها، ولا يعمل معهم فيها ويُعينهم عليها؛ لأنَّ هذه إعانة على الباطل، فلا يشترك معهم، ولا يُعينهم، ولا يُهنّئهم بأعيادهم الباطلة.
- Quelle ·
- Majmūʿ Fatāwā Ibn Bāz — binbaz.org.sa
- Datum ·
- 29. Ṣafar 1448 · MI, 12. August 2026
- Übersetzer ·
- Adil Abu Musa
Zur MethodeTibyan erteilt keine eigenen Fatwa.