Darf eine Frau nach vielen Jahren unglücklicher Ehe die Scheidung verlangen?

Shaikh ʿAzīz Farḥān al-ʿAnzī· Ehe & Scheidung

Kurzfassung

Sie soll zuerst alle Mittel der Aussöhnung ausschöpfen: das Gespräch; dann einen weisen, reifen Dritten — besser zuerst von außerhalb beider Familien; dann die Angehörigen. Nützt das nicht, so hat Allāh eine Erleichterung und einen Ausweg gemacht (Ṭalāq/Khulʿ). Dazu viel Duʿāʾ für ihn, Ṣadaqa und Istighfār. — Shaikh ʿAzīz Farḥān al-ʿAnzī

Frage und Antwort

  1. Frage

    as-salāmu ʿalaykum, Ehrenwerter Shaikh, eine der Schwestern hat mich gebeten, Ihnen ihre Frage zu übermitteln: Ich bin seit 23 Jahren verheiratet und war in dieser Ehe leider fast nie glücklich. Mein Mann beleidigt mich mit Worten, macht mir immer wieder Vorwürfe und unterstellt mir bisweilen, dass ich andere Männer gut finde. Manchmal spricht er nicht mit mir, begrüßt mich nicht und geht weg und lässt mich, wann er will. Trotzdem habe ich über lange Jahre Geduld mit ihm gehabt und meine Pflichten im Haus erfüllt — Kochen, Putzen und die Sorge um die Angelegenheiten des Haushalts. Nun aber spüre ich schweren seelischen Schaden und emotionale Erschöpfung, und ich beginne die Hoffnung zu verlieren, dass sich sein Zustand ändert. Ist es der Frau islamrechtlich erlaubt, nach diesen langen Jahren die Scheidung oder die Trennung zu verlangen, wenn sie in fortdauerndem Unglück lebt und unter der Behandlung ihres Mannes leidet? Muss sie zuvor bestimmte Dinge versuchen, etwa das Gespräch mit ihm, die Inanspruchnahme ihrer Angehörigen und seiner Angehörigen zur Aussöhnung, oder das Einholen von Rat und Wegweisung? Und wenn der Mann sich nicht ändert: Welche erlaubten Möglichkeiten und Wege kann die Frau beschreiten, um diese Ehe zu beenden? Ich möchte nichts tun, was der Scharia widerspricht, und bitte euch daher darzulegen, welches das richtige Verhalten in einem solchen Fall ist. Möge Allāh euch Gutes vergelten und euch Segen schenken.

  2. Antwort des Shaikhs

    Shaikh ʿAzīz Farḥān al-ʿAnzī — wa-ʿalaykumu s-salām —: Möge Allāh ihr helfen und sie rechtleiten, die richtige Entscheidung zu treffen. Ich rate ihr, alle Mittel der Aussöhnung auszuschöpfen. Darunter: das Gespräch und die Erörterung, und dass sie ihn fragt, worüber er an ihr Unmut hegt, damit sie sich ändert, wenn er in ihr ein Versäumnis sieht. Nützt das nicht, so soll sie ihn bitten, einen Dritten hinzuzuziehen — und wenn dieser zuerst von außerhalb beider Familien kommt, ist das besser —, unter der Bedingung, dass er weise, reif und von gesundem Verstand sei. Nützt das nicht, so sollen seine Angehörigen oder ihre Angehörigen eintreten. Nützt das nicht, so hat Allāh eine Erleichterung und einen Ausweg gemacht (Ṭalāq/Khulʿ). Und ich rate ihr zu viel Duʿāʾ für ihn, und ebenso zur Ṣadaqa, zum Istighfār und zu anderen rechtschaffenen Taten.

Quelle ·
WhatsApp-Mitteilung des ShaikhsDas Quellbild kann bei Bedarf erfragt werden.
Datum ·
6. Rabīʿ al-awwal 1448 · MI, 19. August 2026
Übersetzer ·
Adil Abu Musa

Zur MethodeTibyan erteilt keine eigenen Fatwa.

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